Biberkessel

Blick vom Bismarckturm entlang der  Ostflanke der Hornisgrinde. „Links unten“ befindet sich der Biberkessel. Aufnahme vom 21.08.2020, kurz nach Sonnenaufgang.

Großer und Kleiner Biberkessel (Biberkessel-Kare)

Während der letzten Eiszeit (ca. 70.000 bis 10.000 Jahre) war das gesamte Hornisgrindegebiet von einer Firnkappe, also Schnee, der durch den Druck neuer Schneemassen sowie durch mehrfaches Schmelzen und Gefrieren immer dichter und kompakter wurde, bedeckt. An der Ostflanke der Hornisgrinde akkumulierte im Bereich von (Quell)Nischen mehr Schnee als in der direkten Umgebung.

Im Laufe der Zeit bildeten sich kleine Hängegletscher, die aus der Buntsandsteinwand zwei Mulden (Kare) herauspräparierten: Den Kleinen und den Großen Biberkessel.

Nach dem Eisrückzug bildete sich in beiden Karen ein See. Der See im Großen Biberkessel ist längst verlandet, wohingegen im Kleinen Biberkessel – in einer Moorfläche noch ein kleiner Restsee, vorhanden ist. Wie viele andere verlandende bzw. abflusslose Seen im Schwarzwald wird er als „Blindsee“ bezeichnet.

Auf der Hochfläche der Hornisgrinde entstand auf den dort vorhandenen wasserundurchlässigen Böden bei kühlem Klima und hohen Niederschlägen ein Hochmoor. In einem Moor können abgestorbene Pflanzenreste, v.a. Torfmoose und Gräser unter Luftabschluss im Wasser nicht verrotten sondern werden am Boden angereichert. Durch an der Oberfläche nachwachsende Moose und Gräser wiederholt sich dieser Prozess Jahr für Jahr. Bis heute haben sich so bis zu fünf Meter mächtige Torfschichten gebildet, deren Alter auf mindestens 6.000 Jahre geschätzt wird.

Klima

Das Klima auf der Hornisgrinde war – und ist auch heute noch – außergewöhnlich. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt ca. 4,9 °C, der durchschnittliche Jahresniederschlag erreicht mehr als 2.200 mm im Jahr. Das Hornisgrindegebiet ist damit die regenreichste Region Deutschlands nördlich der Alpen.

Naturschutzgebiet

Im Jahr 1992 wurde der Biberkessel und Teile der Hochflächen der Hornisgrinde auf einer Fläche von 95,1 ha als Naturschutzgebiet „Hornisgrinde-Biberkessel“ ausgewiesen (Schutzgebiets-Nr. 3.186 | WDPA-ID: 163798). Das Hochmoor sowie die seltenen Tiere und Pflanzen der steilen Biberkesselwand und der vermoorten Karböden erfahren dadurch einen Schutz, der ihre Existenz auch für nachfolgende Generationen sichern soll. Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung der Hornisgrinde sowie der durch Karwand, Karseen und Moränenwälle geprägten Karbildung

  • als geologisch sowie erd- und landschaftsgeschichtlich bedeutsame Naturerscheinung, insbesondere als Zeugnis der eiszeitlichen Vergletscherung,
  • als Lebensraum vielfältiger, gebietsgebundener Tier- und Pflanzengesellschaften mit teilweise stark gefährdeten Arten, insbesondere offene Rasenbinsen-Flächen, Moore verschiedener Ausprägung, waldfreie Steilhänge und naturnahe Gehölz- und Waldbestände,
  • als Naturraum von besonderer Eigenart und
  • als hervorragendes Demonstrations- und Forschungsobjekt der Naturwissenschaften, insbesondere der Geologie und Biologie.

Steckbrief Naturschutzgebiet (LUBW)

Faltblatt Naturschutzgebiet (PDF)

 

Geotop „Biberkessel-Kar“

Das Biberkessel-Kar selbst ist auch als Geotop mit der Nr. 14873/2642 geschützt. Unter mehreren Karen des NSG hebt sich besonders der (Kleine) Biberkessel mit seiner relativ kleinen (Durchmesser ca. 500 m), tiefen (ca. 170 m) und nach NO geöffneten Hohlform hervor.

An der steilen Rückwand treten Bänke des Bausandsteins (Bausandstein-Formation) zutage, wobei härtere Bänke vorstehen, weichere aber entsprechend der Hangneigung abgehobelt sind. Im Mittleren und Nordschwarzwald entstanden während der Eiszeit auf den Hochflächen Firnfelder mit an den Talhängen herabgleitenden kleinen Hängegletscher, die die zahlreichen Kare, bevorzugt im Mittleren Buntsandstein (sm) und in NO-Exposition, aushobelten.

Die Bildung der Kare steht in engem Zusammenhang mit Schichtquellen unterhalb der damaligen Schneegrenze, indem sie überwiegend aus ehemaligen Quellnischen entstanden sind.

Textquelle Geotope aus https://maps.lgrb-bw.de/, 15.07.2022, © Regierungspräsidium Freiburg, LGRB